
D1S Xenon-Scheinwerferlampe 35W PK32d-2 Xenon 1 St. NEOLUX
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Der D1S ist der verbreitetste Xenon-Brenner der ersten Generation mit integriertem Zündgerät. Er liefert rund 3.200 Lumen — etwa das Doppelte einer Halogenlampe — und sitzt in Projektionsscheinwerfern vieler Modelle von Audi A4, BMW, Opel Astra J bis Ford Mondeo.
Im aktuellen Sortiment: Sockel PK32d-2 · 85 V · 35 W.
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Aktuell findest du 11 D1S-Produkte von NEOLUX, OSRAM, Philips. 11 Artikel sind derzeit als sofort lieferbar gekennzeichnet. Die angezeigten Bruttopreise liegen zwischen 41,85 € und 200,75 €. Vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch Sockel, Spannung, Leistung, Lieferumfang und die Freigabe für dein konkretes Fahrzeug.
Kaufhilfe
Xenon-Typen sind nicht untereinander austauschbar. Sockel, elektrische Auslegung und Scheinwerfer müssen exakt zum vorgesehenen Brenner passen.
Bezeichnung auf der alten Lampe, im Bordbuch oder über den Fahrzeugfinder als Ausgangspunkt nutzen.
Sockel, Spannung, Leistung und vorgesehene Einbauposition müssen mit D1S übereinstimmen.
E-Prüfzeichen beachten; bei LED-Retrofit zusätzlich die aktuelle Freigabe für Fahrzeug und Scheinwerfer öffnen.
Verfügbarkeit, Lichtleistung, Lebensdauer und Lieferumfang direkt auf der Produktseite vergleichen.
Auswahl aus dem Fahrzeugfinder. Baujahr, Variante, Scheinwerfer und Einbauposition bleiben entscheidend.
Kurze Antworten zu Auswahl, Zulassung und Wechsel.
Xenon-Brenner halten typischerweise 2.000–3.000 Betriebsstunden, verlieren aber mit dem Alter an Helligkeit und verschieben ihre Lichtfarbe ins Rosa/Violette. Spätestens dann sollten sie paarweise getauscht werden.
Technisch ja, aber Vorsicht: Das Zündgerät arbeitet mit mehreren tausend Volt. Vor dem Wechsel unbedingt die Batterie abklemmen und einige Minuten warten. Im Zweifel den Wechsel der Werkstatt überlassen.
Entscheidend sind der richtige Lampentyp (steht in der Bedienungsanleitung oder auf der alten Lampe), eine ECE-Zulassung mit E-Prüfzeichen für den legalen Betrieb im Straßenverkehr und die passende Spannung (12 V für PKW, 24 V für LKW).
Für Halogen- und Xenonlampen im öffentlichen Straßenverkehr ist eine passende Genehmigung mit E-Prüfzeichen entscheidend. Bei Nachrüst-LED muss zusätzlich die Freigabe für die konkrete Kombination aus Fahrzeug und Scheinwerfer geprüft werden. Maßgeblich sind immer die Hinweise auf der Produktseite und die Freigabeliste des Herstellers.
Prüfe zuerst Bedienungsanleitung, Lampenbezeichnung auf dem ausgebauten Leuchtmittel oder die Fahrzeugzuordnung. Gleiche anschließend Einbauposition, Sockel, Spannung und Leistung ab. Bei LED-Retrofit ist zusätzlich die fahrzeug- und scheinwerferspezifische Herstellerfreigabe erforderlich.
Nicht pauschal. Im öffentlichen Straßenverkehr darf eine LED-Retrofit-Lampe nur verwendet werden, wenn sie für das konkrete Fahrzeug, den Scheinwerfer und die Einbauposition freigegeben ist. Eine passende Fassung allein reicht nicht aus.
Wissen vor dem Kauf
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