
H8 Halogen-Scheinwerferlampe 12V 35W PGJ19-1 Standard N708 1 St. NEOLUX
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Die H8 ist die Standard-Nebelscheinwerferlampe vieler moderner Fahrzeuge — vom VW Golf VII über den 1er BMW bis zum Škoda Octavia. Mit 35 Watt ist sie sparsamer als H11, nutzt aber die gleiche Bauform mit integriertem Kunststoffsockel (PGJ19-1).
Im aktuellen Sortiment: Sockel PGJ19-1 · 12 V · 35 W.
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Aktuell findest du 10 H8-Produkte von NEOLUX, OSRAM, Philips. 10 Artikel sind derzeit als sofort lieferbar gekennzeichnet. Die angezeigten Bruttopreise liegen zwischen 6,95 € und 150,00 €. Vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch Sockel, Spannung, Leistung, Lieferumfang und die Freigabe für dein konkretes Fahrzeug.
Kaufhilfe
Bei Scheinwerferlampen bestimmen Bauform, Sockel, Leistung und Scheinwerfergenehmigung die Auswahl. Ein ähnlich aussehender Lampentyp ist kein sicherer Ersatz.
Bezeichnung auf der alten Lampe, im Bordbuch oder über den Fahrzeugfinder als Ausgangspunkt nutzen.
Sockel, Spannung, Leistung und vorgesehene Einbauposition müssen mit H8 übereinstimmen.
E-Prüfzeichen beachten; bei LED-Retrofit zusätzlich die aktuelle Freigabe für Fahrzeug und Scheinwerfer öffnen.
Verfügbarkeit, Lichtleistung, Lebensdauer und Lieferumfang direkt auf der Produktseite vergleichen.
Auswahl aus dem Fahrzeugfinder. Baujahr, Variante, Scheinwerfer und Einbauposition bleiben entscheidend.
Kurze Antworten zu Auswahl, Zulassung und Wechsel.
Nein. H8 (35 W) und H11 (55 W) haben unterschiedliche Leistung und mechanisch leicht unterschiedliche Sockel (PGJ19-1 vs. PGJ19-2). Verbaue immer den Typ, den der Hersteller vorgibt — sonst drohen Schäden am Scheinwerfer und Probleme bei der HU.
Entscheidend sind der richtige Lampentyp (steht in der Bedienungsanleitung oder auf der alten Lampe), eine ECE-Zulassung mit E-Prüfzeichen für den legalen Betrieb im Straßenverkehr und die passende Spannung (12 V für PKW, 24 V für LKW).
Für Halogen- und Xenonlampen im öffentlichen Straßenverkehr ist eine passende Genehmigung mit E-Prüfzeichen entscheidend. Bei Nachrüst-LED muss zusätzlich die Freigabe für die konkrete Kombination aus Fahrzeug und Scheinwerfer geprüft werden. Maßgeblich sind immer die Hinweise auf der Produktseite und die Freigabeliste des Herstellers.
Prüfe zuerst Bedienungsanleitung, Lampenbezeichnung auf dem ausgebauten Leuchtmittel oder die Fahrzeugzuordnung. Gleiche anschließend Einbauposition, Sockel, Spannung und Leistung ab. Bei LED-Retrofit ist zusätzlich die fahrzeug- und scheinwerferspezifische Herstellerfreigabe erforderlich.
Nicht pauschal. Im öffentlichen Straßenverkehr darf eine LED-Retrofit-Lampe nur verwendet werden, wenn sie für das konkrete Fahrzeug, den Scheinwerfer und die Einbauposition freigegeben ist. Eine passende Fassung allein reicht nicht aus.
Wissen vor dem Kauf
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