
H11 Halogen-Scheinwerferlampe 12V 55W PGJ19-2 LongLife Industrialverpackung 1 St. GE General Electric
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Die H11 ist eine 55-Watt-Halogenlampe mit integriertem Sockel (PGJ19-2), die doppelte Karriere macht: In vielen japanischen Modellen wie Toyota Auris, Mazda3 oder RAV4 arbeitet sie als Abblendlicht, in europäischen Fahrzeugen häufig als Nebelscheinwerfer. Hier findest du alle H11-Lampen unseres Sortiments.
Im aktuellen Sortiment: Sockel PGJ19-1/PGJ19-5/PGJ19-2/PGJ19-3 · PGj19-2 · PGJ19-2 · PGJ19-2/PGJ19-5/PGJ19-1/PGJ19-3 · 12 V · 24 V · 8,2 W · 18 W · 19 W · weitere.
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Aktuell findest du 31 H11-Produkte von General Electric, NEOLUX, OSRAM, Philips. 30 Artikel sind derzeit als sofort lieferbar gekennzeichnet. Die angezeigten Bruttopreise liegen zwischen 2,50 € und 295,55 €. Vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch Sockel, Spannung, Leistung, Lieferumfang und die Freigabe für dein konkretes Fahrzeug.
Kaufhilfe
Bei Scheinwerferlampen bestimmen Bauform, Sockel, Leistung und Scheinwerfergenehmigung die Auswahl. Ein ähnlich aussehender Lampentyp ist kein sicherer Ersatz.
Bezeichnung auf der alten Lampe, im Bordbuch oder über den Fahrzeugfinder als Ausgangspunkt nutzen.
Sockel, Spannung, Leistung und vorgesehene Einbauposition müssen mit H11 übereinstimmen.
E-Prüfzeichen beachten; bei LED-Retrofit zusätzlich die aktuelle Freigabe für Fahrzeug und Scheinwerfer öffnen.
Verfügbarkeit, Lichtleistung, Lebensdauer und Lieferumfang direkt auf der Produktseite vergleichen.
Auswahl aus dem Fahrzeugfinder. Baujahr, Variante, Scheinwerfer und Einbauposition bleiben entscheidend.
Kurze Antworten zu Auswahl, Zulassung und Wechsel.
Am besten paarweise: Beide Lampen altern gleich schnell und verlieren an Helligkeit. Wechselst du nur eine, leuchten die Scheinwerfer ungleich — und die zweite fällt meist kurz darauf aus.
Entscheidend sind der richtige Lampentyp (steht in der Bedienungsanleitung oder auf der alten Lampe), eine ECE-Zulassung mit E-Prüfzeichen für den legalen Betrieb im Straßenverkehr und die passende Spannung (12 V für PKW, 24 V für LKW).
Für Halogen- und Xenonlampen im öffentlichen Straßenverkehr ist eine passende Genehmigung mit E-Prüfzeichen entscheidend. Bei Nachrüst-LED muss zusätzlich die Freigabe für die konkrete Kombination aus Fahrzeug und Scheinwerfer geprüft werden. Maßgeblich sind immer die Hinweise auf der Produktseite und die Freigabeliste des Herstellers.
Prüfe zuerst Bedienungsanleitung, Lampenbezeichnung auf dem ausgebauten Leuchtmittel oder die Fahrzeugzuordnung. Gleiche anschließend Einbauposition, Sockel, Spannung und Leistung ab. Bei LED-Retrofit ist zusätzlich die fahrzeug- und scheinwerferspezifische Herstellerfreigabe erforderlich.
Nicht pauschal. Im öffentlichen Straßenverkehr darf eine LED-Retrofit-Lampe nur verwendet werden, wenn sie für das konkrete Fahrzeug, den Scheinwerfer und die Einbauposition freigegeben ist. Eine passende Fassung allein reicht nicht aus.
Wissen vor dem Kauf
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